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Beglaubigte Übersetzung

Sie suchen einen beeidigten Übersetzer für Spanisch? Dann müssen Sie nicht länger suchen!

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Als vom Landgericht Würzburg öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für Spanisch bin ich dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen Spanisch Deutsch Ihrer amtlichen Dokumente (ausgestellt in Spanien oder Mittel-/Südamerika) zu erstellen bzw. meine Übersetzung dieser als juristisch einwandfrei zu deklarieren. In Deutschland darf nur ein beeidigter Übersetzer offizielle Dokumente und Urkunden übersetzen, damit diese hier anerkannt werden.

 

Unter anderem habe ich mich als Urkundenübersetzerin auf die beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch von Schul- und Berufsabschlüssen aus spanischsprachigen Ländern spezialisiert, um meinen Kunden beim Anerkennungsprozess in Deutschland zu helfen.
 

Gerne fertige ich für Sie zur Vorlage beim Amt, einer Universität (auch für uni-assist.de) oder einer anderen öffentlichen Stelle zum Beispiel folgende offizielle Übersetzungen (auch bestätigte Übersetzung genannt) an:
 

  • beglaubigte Übersetzung Berufsabschluss Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Schulabschluss Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Hochschulabschluss Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Bescheinigungen jeglicher Art Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Eheurkunde Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Ledigkeitsbescheinigung Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung eidesstattliche Erklärung Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung Ausweise und Reisepässe Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung ähnlicher Urkundenarten Spanisch Deutsch

  • beglaubigte Übersetzung zugehöriger Legalisationen und Apostillen Spanisch Deutsch​

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IHRE ANFRAGE

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Senden Sie einen hochauflösenden Scan Ihrer
zu übersetzenden Dokumente per Mail.

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IHR ANGEBOT

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Sie erhalten ein individuelles und kostenfreies Angebot mit Angabe der Lieferzeit.

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

​

Nach Auftragserteilung erhalten Sie per Mail
die Rechnung zur Vorkasse.

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ÜBERSETZUNG​

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Nach Erhalt des Überweisungsbelegs per Mail/WhatsApp erstelle ich Ihre Übersetzung.

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VERSAND DER ÜBERSETZUNG

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Ich sende Ihnen den Entwurf der Übersetzung vorab zur Ansicht per Mail. Nachdem Sie den Entwurf bestätigt haben, sende ich Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung zu.

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Meine beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt, weshalb Ihr
Wohnort bzw. das Bundesland, in dem Sie leben, unerheblich für Ihre Übersetzung ist. 

 

Sie können Ihre Übersetzungsanfrage per Mail schicken (senden Sie einen Scan Ihrer Dokumente gleich mit) und erhalten nach Auftragserteilung die beglaubigten Originale wenige Tage später per Post.

Fragen und Antworten

Für die Übersetzung meiner amtlichen Dokumente benötige ich einen ermächtigten
bzw. beeidigten Übersetzer für Spanisch. Haben Sie diese Qualifikation?

Ja. Seit 2014 bin ich öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die spanische Sprache (durch das Landgericht Würzburg) und fertige seitdem Urkundenübersetzungen Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch an. Gerne übersetze ich auch Ihre offiziellen Dokumente für Sie.

Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch.
Muss ich Ihnen das Originaldokument vorlegen und es persönlich vorbeibringen?

Nein. Normalerweise reicht es aus, wenn Sie mir einen hochauflösenden Scan Ihres Dokuments per Mail schicken. Wenn Sie keinen Scanner besitzen, empfehle ich Ihnen für die Erstellung des Scans mit dem Mobiltelefon die App Office Lens. Die beglaubigte Übersetzung sende ich Ihnen nach Fertigstellung per Post zu.

In sehr wenigen Fällen muss der beeidigte/ermächtigte Übersetzer das Dokument im Original gesehen haben. Ob dies notwendig ist, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle, bei der Sie das Original plus Übersetzung vorlegen müssen.

Ich wohne in einem anderen Bundesland. Wird die von Ihnen erstellte beglaubigte Übersetzung auch in anderen Bundesländern anerkannt?

Ja. Die von mir angefertigten bestätigten (beglaubigten) Übersetzungen werden in allen Bundesländern Deutschlands von Ämtern, Behörden, Universitäten/Hochschulen sowie allen weiteren öffentlichen Einrichtungen anerkannt.

An mein Originaldokument ist eine Apostille bzw. Legalisation geheftet.
Ist eine Übersetzung dieser ebenfalls notwendig?

Ja, in der Regel müssen Apostillen und Legalisationen ebenfalls übersetzt werden. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Apostillen/Legalisationen ebenfalls übersetzt werden müssen, empfehle ich Ihnen, kurz bei der zuständigen Stelle nachzufragen, bei der Sie die bestätigten Übersetzungen vorlegen werden.

Ich habe bereits eine Übersetzung meines Dokuments erstellt bzw. erstellen lassen.
Können Sie meine Übersetzung nur noch beglaubigen?

Nein. Als beeidigte Übersetzerin für die spanische Sprache bestätige ich mit meiner Unterschrift und meinem Stempel die Vollständigkeit und Richtigkeit der von mir angefertigten Übersetzung. Deshalb ist es mir nicht möglich, eine anderweitig erstellte Übersetzung mit meiner Bestätigung zu versehen.

Die beglaubigte Übersetzung ins Spanische wird in Spanien/Lateinamerika vorgelegt.
Wird diese dort anerkannt?

Leider gibt es dafür keine Garantie, da die jeweilige Behörde im Ausland darüber entscheidet. Daher empfehle ich, die zuständige Stelle im Voraus zu kontaktieren und dies in Erfahrung zu bringen. Fragen Sie ebenfalls, ob eine sog. Überbeglaubigung der Übersetzung notwendig ist.

Für Übersetzungen, die von mir als beeidigte Übersetzerin in Deutschland angefertigt werden, empfehle ich in diesen Fällen immer eine Überbeglaubigung der Übersetzung durch das zuständige Gericht. Das zuständige Gericht ist in meinem Fall das Landgericht Würzburg, welches mich 2014 vereidigt hat.

Mir wurde gesagt, dass ich lediglich eine auszugsweise Übersetzung meines
Dokuments brauche. Was bedeutet das?

Bei einer auszugsweisen Übersetzung werden nur die für die zuständigen Behörde relevanten Textabschnitte übersetzt und nicht das gesamte Originaldokument. Einzelne Sätze, Wörter, Zahlen oder Daten können allerdings bei der Übersetzung nicht einfach ausgelassen werden. Eine auszugsweise Übersetzung ist aber nur in bestimmten Fällen möglich und nur dann, wenn die Behörde dies anordnet.

Wie sieht die Auftragsabwicklung aus, wenn Sie mein(e) Dokument(e) für mich übersetzen?

  • Sie senden mir einen hochauflösenden Scan Ihrer zu übersetzenden Dokumente per Mail

  • Ich schicke Ihnen ein kostenfreies Angebot mit Angabe der Lieferzeit

  • Nach schriftlicher Auftragserteilung erhalten Sie Ihre Rechnung zur Vorkasse

  • Nachdem Sie mir den Überweisungsbeleg zugeschickt haben, beginne ich unverzüglich mit der Übersetzung Ihrer Dokumente

  • Bevor ich Ihre bestätigen Übersetzungen zur Post bringe, erhalten Sie den Entwurf dieser vorab per Mail, damit wir mögliche Rückfragen besprechen können

  • Anschließend erfolgt der Versand Ihrer beglaubigten Übersetzung Spanisch-Deutsch

Ist es möglich, später noch eine erneute Ausfertigung meiner
beglaubigten Übersetzung zu erhalten?

Ja. Ich speichere Ihre Übersetzung 5 Jahre lang nach Auftragserteilung. In dieser Zeit können Sie jederzeit eine erneute Ausfertigung in Auftrag geben und erhalten diese innerhalb von 2 Werktagen mit der Post.

Können Sie mir eine beglaubigte Kopie meiner Dokumente ausstellen?

Nein. Als beeidigte Übersetzerin ist es mir nicht möglich, eine beglaubigte Kopie Ihrer Unterlagen auszustellen. Das können ausschließlich die jeweiligen ausstellenden Stellen, Notare, öffentliche Behörden und Einrichtungen sowie Bürgerämter.

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